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Der Integrationsfachdienst (IFD)
Beraten. Vermitteln. Begleiten.

Im Mittelpunkt der Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) in der Stadt Hamm und im Kreis Unna stehen Menschen mit einer psychischen, hirnorganischen und/oder neurologischen Behinderung, Menschen mit einer kognitiven Einschränkung, mit einer Behinderung im Hören oder Sehen sowie mit einer umfänglichen Körper- oder Mehrfachbehinderung. Der IFD berät und informiert diesen Personenkreis in herausfordernden Arbeitssituationen, bei Fragen zu technischen und/oder organisatorischen Anpassungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und vermittelt bei Bedarf entsprechend weiter.

Der IFD steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen (möchten), zur Seite. Er berät bei Neueinstellungen und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechperson. Arbeitgeber/innen, Vorgesetzte und Kolleg/innen erhalten vom IFD Informationen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit.

Auch wenn es um die Klärung möglicher finanzieller Leistungen geht, informiert und berät der IFD Arbeitgeber/innen sowie Menschen mit Behinderung. Er bespricht mit ihnen mögliche technische Anpassungsbedarfe zur Ausübung einer Tätigkeit und leistet bei der Antragstellung Unterstützung.

Der Integrationsfachdienst handelt im Auftrag des LWL-Inklusionsamtes Arbeit und anderer Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung u. a.).

Hier finden Sie weitere Informationen zu Zielgruppen und Tätigkeitsschwerpunkten sowie die jeweiligen Ansprechpersonen.

Beschäftigte mit (Schwer-) Behinderung und Arbeitgeber/innen

Der IFD berät und unterstützt Mitarbeitende sowie deren Arbeitgeber/innen bei behinderungsbedingten Herausforderungen am Arbeitsplatz.

Inklusionsbegleitung für Beschäftigte mit Schwerbehinderung und Arbeitgeber/innen

Menschen mit Behinderungen haben im Arbeitsalltag oftmals besondere Herausforderungen zu meistern. Körper- oder Sinnesbehinderungen erfordern bestimmte technische Anpassungen am Arbeitsplatz. Beschäftigte mit psychischen, kognitiven, hirnorganischen oder neurologischen Behinderungen stehen eher vor unsichtbaren Barrieren. Arbeitgeber:innen wissen oft nicht, welche Möglichkeiten und Formen der Unterstützung es gibt, um die Arbeitsumgebung behinderungsbedingt zu optimieren.

An diesem Punkt setzt die Inklusionsbegleitung des Integrationsfachdienstes (IFD) an. Je nach Art der Behinderung kümmern sich spezialisierte Fachkräfte um Beschäftigte mit ihren behinderungsspezifischen Bedarfen und deren Arbeitgeber:innen. Sie verstehen sich als Lotsen, die ihre Klient:innen bei allen Fragen im Zusammenhang mit den individuellen Auswirkungen einer Behinderung am Arbeitsplatz begleiten

Ziel der Inklusionsbegleitung ist stets, die jeweilige Situation zu verbessern, das berufliche Umfeld behinderungsspezifisch anzupassen und die Klient:innen im Kontext der Selbstbestimmung zu unterstützen. Allen Beschäftigten mit einer Behinderung soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und gesichert werden. Die Fachkräfte des IFD kennen sich auch mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aus und können die Menschen mit Behinderung, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Ansprechpersonen entsprechend beraten.

Schüler/innen mit (Schwer-) Behinderung (KAoA-STAR)

Schüler:innen mit Behinderungen, die Förderschulen oder Schulen des Gemeinsamen Lernens besuchen, werden bei der standardisierten und behinderungsspezifischen Berufsorientierung vom IFD begleitet.

Unterstützung für Schüler/innen mit Behinderung (KAoA-STAR)

Jugendliche mit einer (Schwer-)Behinderung, die von der Schule auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, können sich auf die Unterstützung des Integrationsfachdienstes (IFD) verlassen. Für sie gibt es das Programm KAoA-STAR (Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt).

Junge Menschen mit einer Behinderung werden in der Phase ihrer beruflichen Orientierung besonders unterstützt. Die Begleitung beginnt im drittletzten Schulbesuchsjahr bzw. bei Schülerinnen und Schülern, die eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen, mit Beginn der Berufspraxisstufe. Los geht es mit einer Potenzialanalyse, später können die Jugendlichen in verschiedene Berufsfelder hineinschnuppern und Praktika auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt machen. Außerdem nehmen die Schüler:innen an Trainings teil, zum Beispiel Kommunikationstrainings oder Trainings, um arbeitsrelevante soziale Kompetenzen zu erlernen. Im letzten Schulbesuchsjahr werden sie bei dem Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt individuell begleitet.

Die Fachkräfte des IFD begleiten die Jugendlichen während des gesamten Prozesses. Sie tauschen sich eng mit allen Beteiligten aus, mit den Schüler:innen, den Erziehungsberechtigten, den Schulen, der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und den Arbeitgeber:innen. Ziel ist es, nach der Regelschulzeit einen nahtlosen und passgenauen Anschluss an das Berufsleben zu erarbeiten und den Jugendlichen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Weitere Informationen zu KAoA-STAR finden Sie hier .

Beschäftigte, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten

Der IFD begleitet und unterstützt Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM tätig sind und auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, bei der Vermittlung in eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle.

Beratung und Hilfe für Beschäftigte, die aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten

Manche Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben den Wunsch, die Werkstatt zu verlassen und einen Job auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Informationen und Unterstützung finden sie bei speziell dafür geschulten Fachkräften des Integrationsfachdienstes (IFD) im Bereich Übergang WfbM – Allgemeiner Arbeitsmarkt.

Die Fachkräfte des IFD begleiten den gesamten Prozess:

  • Sie klären die Eignung bzw. die Chancen des Menschen mit Behinderung, auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen
  • Sie kümmern sich um betriebliche Praktika
  • Sie helfen bei allen Belangen des Übergangs in den Allgemeinen Arbeitsmarkt und unterstützen bei allen anfallenden Formalitäten
  • Sie informieren und beraten bei der Nutzung von Fördermitteln, insbesondere des LWL-Budgets für Arbeit
  • Sie sind bei Gesprächen mit Arbeitgeber:innen, Kolleg:innen und Vorgesetzten dabei
  • Sie begleiten ihre Klient:innen bei der Einarbeitung und auch über die Einstellung hinaus

Der IFD arbeitet eng mit Mitarbeiter:innen der WfbM und den möglichen Arbeitgeber:innen zusammen und begleiten den gesamten Prozess des Wechsels auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt. Ziel aller Unterstützungen ist es, dass Menschen mit Behinderung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft beschäftigt werden.

Nähere Informationen zum LWL-Budget für Arbeit sowie Ansprechpersonen finden Sie hier

Menschen mit psychiatrischen Diagnosen, die (wieder) in das Arbeitsleben einsteigen möchten

Der IFD bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung Beratung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive.

Begleitung und Wiedereingliederung von Menschen mit seelischen Behinderungen nach medizinischer Behandlung und Rehabilitation

Für Menschen mit seelischer Behinderung bedeutet die Teilhabe am Arbeitsleben häufig eine große Herausforderung. Nicht selten verlieren sie durch die Folgen ihrer Erkrankung und die damit verbundenen, teils langwierigen Behandlungszeiten ihren Arbeitsplatz und/oder sie haben Probleme, einen neuen zu finden. Hinzu kommen in vielen Fällen zusätzliche Belastungsfaktoren wie sozialer Rückzug, finanzielle Probleme, fehlende ambulante psychiatrische und/oder psychologische Versorgung sowie die Angst vor Stigmatisierung.

Die Fachkräfte des IFD aus dem Bereich Übergang Psychiatrie sind speziell zu psychiatrischen Behinderungsbildern sowie deren Auswirkung auf die Teilhabe am Arbeitsleben ausgebildet. Sie leisten kurzfristige Krisenintervention und sind dafür da, Betroffene in vielen Belangen zu unterstützen und zu begleiten. Ziel ist die Klärung einer beruflichen Perspektive sowie die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Auch nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bleibt der IFD in der Phase der Stabilisierung an der Seite seiner Klient:innen.

Arbeitgeber/innen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten

In der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) berät der IFD – gemeinsam mit den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer – Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten.

Inklusionsbegleitung für Beschäftigte mit Schwerbehinderung und Arbeitgeber:innen

Menschen mit Behinderungen haben im Arbeitsalltag oftmals besondere Herausforderungen zu meistern. Körper- oder Sinnesbehinderungen erfordern bestimmte technische Anpassungen am Arbeitsplatz. Beschäftigte mit psychischen, kognitiven, hirnorganischen oder neurologischen Behinderungen stehen eher vor unsichtbaren Barrieren. Arbeitgeber:innen wissen oft nicht, welche Möglichkeiten und Formen der Unterstützung es gibt, um die Arbeitsumgebung behinderungsbedingt zu optimieren.

An diesem Punkt setzt die Inklusionsbegleitung des Integrationsfachdienstes (IFD) an. Je nach Art der Behinderung kümmern sich spezialisierte Fachkräfte um Beschäftigte mit ihren behinderungsspezifischen Bedarfen und deren Arbeitgeber:innen. Sie verstehen sich als Lotsen, die ihre Klient:innen bei allen Fragen im Zusammenhang mit den individuellen Auswirkungen einer Behinderung am Arbeitsplatz begleiten.

Ziel der Inklusionsbegleitung ist stets, die jeweilige Situation zu verbessern, das berufliche Umfeld behinderungsspezifisch anzupassen und die Klient:innen im Kontext der Selbstbestimmung zu unterstützen. Allen Beschäftigten mit einer Behinderung soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und gesichert werden. Die Fachkräfte des IFD kennen sich auch mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aus und können die Menschen mit Behinderung, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Ansprechpersonen entsprechend beraten.

Opfer im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes

Der IFD begleitet Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, bei der beruflichen Integration und der Sicherung ihrer Beschäftigungsverhältnisse.

Psychosoziale Begleitung von traumatisierten Personen (OEG)

Menschen, die Opfer einer Gewalttat wurden, leiden danach häufig an den seelischen Folgen wie zum Beispiel einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Nicht selten ist das mit einer (vorübergehenden) Erwerbsunfähigkeit und den entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Die Betroffenen benötigen fachkundige Hilfe, sich im Berufsleben wieder zurechtzufinden.

Auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) bieten die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) traumatisierten Menschen individuelle Beratung und Begleitung an. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen den Weg in die bisherige Berufstätigkeit zu gestalten oder einen geeigneten Arbeitsplatz auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Auch Maßnahmen zur Umschulung oder Aus- und Weiterbildung können eine individuelle Lösung sein

Bei der psychosozialen Begleitung von Gewaltopfern geht es auch darum, die individuellen Möglichkeiten der Betroffenen zur Selbsthilfe zu stärken. Die speziell geschulten Fachkräfte des IFD vermitteln ihnen die Fähigkeit, den Schritt zurück ins Erwerbsleben zu gestalten und darüber Teilhabe am Arbeitsleben zu erleben.

Rehabilitandierende und Arbeitgeber/innen

Der IFD unterstützt Rehabilitierende bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz und berät potenzielle Arbeitgeber:innen.

Services für Rehabilitierende und Arbeitgeber:innen

  • Unterstützung für Rehabilitierende
  • Menschen, die eine längerfristige Erkrankung hinter sich haben und auf dem Wege der Besserung sind, werden bei der Suche nach einem leistungsgerechten Arbeitsplatz von den Fachkräften des Integrationsfachdiensten (IFD) umfassend unterstützt.
  • Im Erstgespräch wird zunächst gemeinsam geklärt, welche Serviceangebote die passenden sind. Unter Berücksichtigung der individuellen gesundheitlichen Situation erstellt die IFD-Fachkraft ein Neigungs- und Interessenprofil. Auf dieser Grundlage entwickelt sie gemeinsam mit dem/der Betroffenen eine realisierbare berufliche Perspektive. Wenn die berufliche Zielrichtung geklärt ist, helfen die IFD-Fachkräfte bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz. Dazu gehört insbesondere die Erstellung einer Bewerbung, die zum/zur Rehabilitierenden und dem Stellenprofil passt. Wenn es dann mit der Einstellung geklappt hat, stehen die IFD-Fachkräfte ihren Klient:innen auch während der Einarbeitungszeit mit Rat und Tat zur Seite.
  • Beratung von Arbeitgeber:innen
  • Arbeitgeber:innen, die Arbeitsplätze mit Rehabilitierenden besetzen möchten, finden bei den Fachkräften des IFD individuelle Beratung.
  •  Zum Serviceangebot gehört das Matching der Stellenprofile mit den Leistungsprofilen der Bewerber:innen. So kommt zusammen, was zusammengehört.
  • Zudem informieren die IFD-Fachkräfte über konkrete Förderungsmöglichkeiten und sind bei der Antragsstellung behilflich. Und falls gewünscht, bieten sie auch nach der
  • Arbeitsaufnahme ihre unterstützende Begleitung an.

Menschen nach einer psychosomatischen Reha

Im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation übernimmt der IFD das Fallmanagement für den weiteren Integrations- und Rehabilitationsprozess.

Fallmanagement nach psychosomatischer Reha im Auftrag der DRV Westfalen

Menschen, die aus einer psychosomatischen Reha an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, können auf die Hilfe des Integrationsfachdienstes (IFD) zählen. Die ersten Schritte zurück ins Berufsleben bedeuten oft eine große Herausforderung und sind von Ängsten und Zweifeln begleitet.

Das IFD-Fallmanagement unterstützt Menschen dabei, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus der psychosomatischen Reha im Alltag und im Berufsleben bzw. bei der Arbeitsplatzsuche umzusetzen. Ziel dieses Angebotes ist es, dass Versicherte erfolgreich und nachhaltig den Weg ins Berufsleben (zurück)finden. Die Fachkräfte des IFD bieten entlastende, vertrauliche Gespräche an und helfen bei der Entwicklung der beruflichen Perspektive. Sie unterstützen ihre Klient:innen außerdem bei der Beantragung weiterer Maßnahmen, bei ggfs. erforderlichen Bewerbungen und bei der Suche nach geeigneten ambulanten Angeboten.

Die Kosten für diese Maßnahme trägt die Deutsche Rentenversicherung, die den IFD – auf Empfehlung des behandelnden Reha-Arztes oder der behandelnden Reha-Ärztin – mit der Durchführung beauftragt. Das Fallmanagement kann über einen Zeitraum von sechs Monaten verlaufen. Das Erstgespräch findet bereits in der Reha-Klinik statt, alle weiteren Termine persönlich oder auf Wunsch telefonisch.

Ansprechpartner

Matthias Brinkmann

Teamleiter IFD Hamm/ Unna

Integrationsfachdienst in der Stadt Hamm
Westring 2 (City-Galerie, 4. OG)
59065  Hamm
02381 587-556
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